Allg. Zivilrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen von gleichgestellt am Rechtsverkehr teilnehmenden natürlichen oder juristischen Personen. Zu diesem Rechtsgegiet zählen damit all die Rechtsverhältnisse, die keinem besonderen Rechtgebiet unterliegen. Die Grenzen sind dabei fließend. Ob und in welchem Umfang die konkret zu bearbeitende Rechtsfrage oder das zu klärende Rechtsverhältnis noch dem allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen ist oder schon eine Spezialisierung erfordert und ob diese gegeben ist, kann und sollte zu Beginn eines Gespräch geklärt werden. Auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, ob eine Mandatierung zur Bearbeitung erfolgt.

 

Meine Leistungen in diesem Bereich

  • Rechtliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen
  • Schwerpunkt in der Beratung von Rechtsfragen mit wirtschaftsrechtlichem Bezug

 

 

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