Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht umfasst die Rechte von Gläubigern bei der Insolvenz des Schuldners und regelt dabei insbesondere auch die Vorraussetzungen und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Daneben ergeben sich aus dem Insolvenzrecht auch die Rechte und Pflichten eines Schuldners im Zusammenhang mit seiner Insolvenz und im Rahmen eines ihn betreffenden Insolvenzverfahrens. Es gilt sowohl für Privatpersonen als auch juristische Personen und deren Organe.
Durch meine umfangreiche Tätigkeit in diesem Bereich als Gläubigervertreter für Kreditinstitute und sonstige Gläubiger in zahlreichen Insolvenzverfahren, auch als Mitglied in Gläubigerausschüssen, und meine frühere Tätigkeit als Insolvenzverwalter bei Amtsgerichten in Sachsen und Sachsen-Anhalt habe ich die verschiedenen Fragen und Problemstellungen des Insolvenzrechts sowohl aus Verwaltersicht als auch aus Sicht der Gläubiger kennen gelernt und bearbeitet. Zu meinen Tätigkeiten gehört auch die Beratung und Vertretung von Schuldner.
Aufgrund dieser Erfahrungen kann ich in dern Fragen des Insolvenzrechts Gläubiger und Schuldner umfassend beraten und vertreten.
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Rechtsanwalt
Bernd Brinkmann
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